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Verpackungsinformationen gemäß PPWR (EU) 2025/40

Alle relevanten Informationen zu unseren Verpackungen – transparent, aktuell und jederzeit abrufbar.

Was ist die PPWR ?

Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) – Verordnung (EU) 2025/40 – ist seit dem 12. August 2026 verbindlich anzuwenden. Sie legt einheitliche Anforderungen für alle Verpackungen fest, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Als verantwortlicher Erzeuger unserer Verpackungen stellen wir Ihnen auf dieser Seite alle relevanten Informationen und Dokumente zur Verfügung.

 

Unsere Verpackungstypen

Wir kennzeichnen unsere Verpackungen mit zwei standardisierten Typen:

Typ                                                                                                                            Inhalt

PV  –  Produktverpackung Einzelkartons,               Einleger und Polster, die direkt mit dem Produkt ausgeliefert werden

VV  –  Versandverpackung Versandkartons,          Füllmaterial und Stretchfolien für den B2B-Versand

Durch diese generalisierte Systematik gewährleisten wir PPWR-Konformität bei minimaler Kennzeichnungsvielfalt – für uns und für Sie als Kunde.

Dokumente zum Download

Dokument                                                                            Beschreibung

EU-Konformitätserklärung (DoC)          TUXHORN-PPWR-DOC-001, Rev. 1, (auf Anfrage)

Technische Dokumentation                   TUXHORN-PPWR-TD-001, Rev. 1 (auf Anfrage)

Hinweis: Die EU-Konformitätserklärung muss nicht jeder Lieferung beigefügt werden. Sie ist hier dauerhaft abrufbar und kann auf Anfrage auch direkt zugesandt werden.

Ihre Pflichten als Wirtschaftsakteur

Unabhängig von unserer Konformitätserklärung bleibt jeder Wirtschaftsakteur für die Pflichten verantwortlich, die ihm nach der PPWR aufgrund seiner eigenen Rolle in der Lieferkette zukommen – insbesondere bei:

  • Weiterverpackung der Tuxhorn-Produkte unter eigener Verpackung
  • Umkennzeichnung oder Vermarktung unter eigenem Namen oder eigener Marke
  • Import aus Drittstaaten in die EU (Art. 21 PPWR)

Bitte prüfen Sie Ihre eigene Rolle gemäß Art. 3 und Art. 21 der Verordnung (EU) 2025/40.

Kontakt

Bei Fragen zu unseren PPWR-Verpackungsinformationen wenden Sie sich an:

 

Gebr. Tuxhorn GmbH & Co. KG

Senner Straße 171 · 33659 Bielefeld

E-Mail: info@tuxhorn.de – Betreff: PPWR – xxx

Aktualisierungshinweis

Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert, sobald sich Anforderungen aus der PPWR oder unsere Verpackungsdokumentation ändern. Stand: Juli 2026.